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Kleine Geschichten

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Im Land der „Huber“losen

Es hatte den Anschein, dass beim  Alpengnom das Wohnen im 4. Stock zu einer verminderten Sauerstoffversorgung des Gehirns führte. Im gesamten Stiegenhaus verewigte er sich in Sgrafittotechnik an den mit gelbgetönter Leimfarbe gestrichenen Wänden. Hätte Littleman über etwas mehr Verstand verfügt, wäre die Urheberschaft nie ans Tageslicht gekommen. Schließlich wohnte noch eine Familie mit zwei Kindern im Haus, die für diese Sachbeschädigung verantwortlich gemacht werden hätten können. Doch statt unverfängliche Strichmännchen einzugravieren, entschied er sich zuerst seinen Familiennamen und, als wäre das nicht schön genug der Idiotie, später noch seinen Vornamen dafür zu verwenden. Eigenartigerweise störte sich nicht der Hausherr an den von unten bis oben verzierten Stiegenhauswänden, sondern der Adoptivvater des Verursachers und tat seinen Unmut mit seiner Vorstellung von „Streicheleinheiten“ kund. Der kleine Künstler konnte diese Erziehungsmaßnahme überhaupt nicht verstehen, schließlich profitierte der Erzieher kurz darauf vom künstlerischen Tatendrang. Denn nachdem kaum mehr ein freier Platz verfügbar war, wandte sich der Eigentümer an seinen Vater. Dieser verdiente nämlich sein Geld mit dem Errichten von Wohnhäusern. Zu dessen Firma gehörte auch ein Malereibetrieb der nun beauftragt wurde, das gesamte Stiegenhaus zu tünchen. Der kleine Künstler sah allerdings nie einen Groschen von der Auftragssumme. Kaum waren die Wände fertig gemalt, überkam ihn das unwiderstehliche Verlangen abermals etwas für die Kunst zu tun, doch leider teilte Adoptivvati auch diesmal nicht sein Motto „L’art pour l’art“. Der Hauptgrund für die darauffolgende Ohrfeige hatte aber sicher mehr damit zu tun, dass sein Vater über die Dummheit abermals den Vor- und Zunamen die Wand zu ritzen, tief getroffen war. Littleman zog im Stillen seine Lehren daraus und es dauerte nicht all zu lange, seine neueste Errungenschaft am lebenden Objekt anzuwenden. Der Frühling hielt gerade Einzug und die Bewohner im Stadtteil ließen nach der kalten Jahreszeit freudig die laue Luft durch die geöffneten Fenster einströmen. Von den allgemein umgreifenden Frühlingsgefühlen blieben die Kinder unberührt. Zusammen mit einem seiner Brüder und dem Schulfreund aus dem Nebenhaus machte er sich auf den Weg, um - zumindest den Menschen in den erdgeschoßigen Wohnungen -  einen Frühjahrsgruß zu übersenden. Vom vergangenen Fasching war noch eine größere Anzahl an Stinkbomben übrig geblieben und alle waren sich einig, dass diese nun zum Einsatz kommen sollten. Aus Sicherheitsgründen, die Flüssigkeit war in kleinen Glasphiolen verschlossen, organisierte Littleman eine Zange. So ausgerüstet spazierten sie durch die Straßen und wenn sie ein geöffnetes Fenster erblickten brachen sie den Verschluss ab und beförderten die Stinkbombe mit einem gezielten Wurf in die Wohnung. Littleman bestand darauf der Herr der Zange zu sein und wollte die verantwortungsvolle Aufgabe des Öffnens keinem anderen überlassen. Als sie wieder vor einem Haus standen, nahm er die Zange in die eine das Glasfläschchen in die andere Hand, brach den Verschluss ab und warf es treffsicher in die Wohnung. Da er ganz in seiner Arbeit versunken war bemerkte er nicht, dass sie von einem Passanten entdeckt wurden. Seine Mittäter hatten sich inzwischen längst aus dem Staub gemacht. Der ihm unbekannte Mann fragte forsch nach seinem Namen und Littleman musste innerlich schmunzeln, neeein, diesmal würde er nicht so dumm sein den richtigen zu nennen. „Ich heiße Huber“, gab er zur Antwort und während sich noch Freude über seine Genialität bei ihm breit machte, erfuhr er nicht ganz freiwillig den bekannten biblischen Spruch am eigenen Leib: „Wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch dar“. Der Mann schrie erbost, „die eine ist für die Gemeinheit mit der Stinkbombe und die andere dafür, weil du mich für so naiv hältst. Huber, ein besserer Name ist dir nicht eingefallen, da kannst du auch gleich Meier sagen!“ Damit war Littleman entlassen, er rieb sich verärgert die schmerzenden Wangen, musste aber gleich darauf lachen als er sich vorstellte, wie skurril so eine Situation für ein Kind mit dem Familiennamen Huber oder Meier wäre und was es wohl in so einem Fall wahrheitsgemäß zur Antwort geben würde? Nach vielen Jahren las er zufällig folgende Zeilen:

In Österreich ist laut § 18 des Pyrotechnikgesetzes von 1974 die „Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von Knallkorken und Stinkbomben“ verboten.

Ob das mit den Vorfällen zwei Jahre zuvor im Zusammenhang steht? Wer weiß.

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